Handschlag von zwei ITUS Mitarbeitern
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Internes Kontrollsystem

In der letzten Zeit mehren sich Meldungen über aufgedeckte Managementfehler, Unterschlagungen und andere schlagend gewordener Risiken, welchen meist schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben. Unabhängig von der verursachenden Person wird oft der Geschäftsführer zur Verantwortung gezogen.

Basis dafür bildet eine gesetzliche Bestimmung im § 22 (1) GmbHG. Demnach haben die Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

Das interne Kontrollsystem umfasst dabei alle im Unternehmen planvoll gesetzten Methoden und Maßnahmen, welche

  • das Vermögen des Unternehmens sichern
  • die betriebliche Effizienz und somit die Wirtschaftlichkeit steigern
  • die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens gewährleisten
  • und die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftsrichtlinien und gesetzlichen Vorschriften sicherstellen.

Leistungsumfang im Bereich interner Kontrollsysteme im Detail:

  • Fundierte Risikoanalyse nach Funktionsbereichen unter spezieller Berücksichtigung sensibler Bereiche
  • Entwickeln von Internen Kontrollen und präventiven Maßnahmen
  • Erstellen eines Konzeptes zur permanenten Funktionskontrolle unter Einbindung möglichst automatisierter Lösungen

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