In der letzten Zeit mehren sich Meldungen über aufgedeckte Managementfehler, Unterschlagungen und andere schlagend gewordener Risiken, welchen meist schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben. Unabhängig von der verursachenden Person wird oft der Geschäftsführer zur Verantwortung gezogen.
Basis dafür bildet eine gesetzliche Bestimmung im § 22 (1) GmbHG. Demnach haben die Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
Das interne Kontrollsystem umfasst dabei alle im Unternehmen planvoll gesetzten Methoden und Maßnahmen, welche