Erfolg kann so einfach sein...
Das ITUS Entspannungspaket schont Ihre Geldtasche und Ihre Nerven. Sparen Sie zum Beispiel Zeit mit unseren Online-Rechnungswesen Lösungen, speziell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.Geschrieben von: Mag. Petra Moitzi
Seit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 09.09.2009, Zl. 2007/08/0328, ist klargestellt, dass für Lehrlinge während der ersten zwei Jahre der Lehrzeit jedenfalls kein Krankenversicherungsbeitrag (KV-Beitrag) zu entrichten ist. Ob es sich dabei um eine verkürzte Lehre aufgrund der Anrechnung bestimmter Ausbildungszeiten (Schulzeiten oder Vorlehre) oder eine reguläre Lehrzeit handelt, spielt bei der Ermittlung des beitragsfreien Zeitraums – anders als in der Vergangenheit praktiziert - keine Rolle.
Geschrieben von: Mag. Petra Moitzi
Per 1.1.2010 trat das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 in Kraft.
Kapitalgesellschaften (und Kapitalgesellschaften ähnliche Gesellschaften) sind kraft ihrer Rechtsform zur Bilanzierung verpflichtet. Für andere Unternehmen normiert das Unternehmensgesetzbuch Umsatzgrenzen für die zwingende Buchführungspflicht. Unterhalb dieser Grenzen kann der Unternehmer seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
Geschrieben von: Gernot Winkler
Automatisieren Sie die Datenübernahme und Einspielung in die BMD-Buchhaltung!
Wertvolle Zeit Ihrer Mitarbeiter einsparen:
Ihre Warenwirtschaft erstellt Rechnungen oder andere buchhaltungs - relevante Belege. Wir haben Werkzeuge geschaffen, welche aus Ihrer EDV-Landschaft alles "einfängt", was die Buchhaltung (..und Kostenrechnung) weiterverarbeiten soll.
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In vier Schritten bringen wir Ihr Unternehmen wieder auf Kurs: Die ITUS Sanierungsstufen
Mehr als nur ein Jahresabschluss. ITUS erstellt Ihnen nicht nur eine umfangreiche Bilanz sondern bietet Ihnen eine komplette Auswertung und Analyse Ihrer Unternehmensdaten