Mit einer positiven Fortbestehensprognose kann trotz rechnerischer Überschuldung eine insolvenzrechtliche Überschuldung vermieden werden.
Aufbauend auf einer sorgfältigen Analyse der Verlustursachen, eines Finanzierungsplans sowie der Zukunftsaussichten der Gesellschaft ist unter Miteinbeziehung von geplanten Sanierungsmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsfähigkeit zu prüfen.